Was bedeutet es, wenn für mein Urlaubsziel eine Reisewarnung von der Regierung ausgesprochen wird? Darf ich kostenlos stornieren? Umbuchen? Lesen Sie hier, was Sie im Falle einer Reisewarnung dürfen, tun müssen und beachten sollten.

Eine Reisewarnung wird nicht aus Jux und Dollerei ausgesprochen. Es muss schon »Gefahr für Leib und Leben« bestehen, wenn sich das Außenministerium veranlasst sieht, diese auszusprechen. Wer dann noch nicht im Flieger sitzt, sollte von der Reise unbedingt Abstand nehmen. Doch wie genau soll ich das regeln und was kostet mich das?

Reisewarnung nur die letzte Stufe
Es gibt Warnungen für ein ganzes Land und Reisewarnungen für Teilgebiete eines Landes.§ 651j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stellt darauf ab, ob die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Liegt dies vor, haben Sie ein Recht zur Kündigung, auch wenn vom auswärtigen Amt noch keine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Aber ist diese ausgesprochen, darf es als deutliches Indiz für eine Gefährdung gelten..

Eine Kündigung beinhaltet die kostenlose Stornierung nebst Ersatz bereits aufgewandter Kosten. Das ist für einen Reiseveranstalter die ungünstigste Lösung. Er ist bestrebt, die Reise im Falle einer Reisewarnung auf ein anderes Ziel umzubuchen. Bedenken Sie, dass Sie dann aber auch das Recht haben, bei einem anderen Veranstalter zu buchen.

Weitere detaillierte Infos zur Rechtslage finden Sie hier

 

 

Reiseverhalten bei Terror- und Reisewarnungen
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista 

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